Infos für die Kinder -und Jugendarbeit im Amt Brück

Infos für die Kinder und Jugendarbeit im Amt Brück während der Pandemie ab 26.01.2021

Für die Arbeit /Einzelberatung 1 zu 1 mit Kindern oder Jugendlichen stehen die Jugendräume in Borkheide und Borkwalde sowie das MGH Brück zur Verfügung, sollte das Gemeindehaus in Borkheide zur Beratung genutzt werden, bitte bei Frau Hinze 033844/62452 vorher anmelden.

Die letzte Eindämmungsverordnung §16 Jugendarbeit besagt, dass die Projekt- und Angebotsarbeit mit Jugendlichen verboten ist, jedoch sind 1 zu 1 Beratungen möglich. In Absprache mit Herrn Nissen können die Jugendräume und das Gemeindehaus für Einzelberatungen stundenweise, unter Einhaltung der aktuellen Hygieneregeln, geöffnet werden.

Die Bürgermeister der Gemeinden werden davon ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

(Auszug aus der Arbeitshilfe MBJS 11.01.2021)

Präsenzangebote der Jugendarbeit

nach den §§ 11 und 12 des Achten Buches Sozialgesetzbuch für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind untersagt (§ 16 Jugendarbeit Eindämmungs-Verordnung). Dies bedeutet, dass Angebote für Gruppen junger Menschen ab 14 Jahre, die in ihrer Freizeit an einem Ort oder in einem Raum/einer Einrichtung zusammenkommen wollen, demnach untersagt sind. Allerdings sind Online-Angebote und Einzelberatungen möglich.“

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