Der Verbandsvorsteher vom Wasser- und Abwasserzweckverband „Hoher Fläming“ informiert über folgende Allgemeinverfügung:

Hiermit ordne ich zur Abwehr von Gefahren für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung an, dass die Anschlussnehmer der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage in den Gemeinden Borkheide und Borkwalde ab sofort nur für die folgend genannten Zwecke Trinkwasser aus dem Netz entnehmen dürfen:

  • a) Versorgung von Mensch und Tier mit Trinkwasser;
  • b) Versorgung der Haushalte mit Trinkwasser als Brauchwasser für normale Haushaltszwecke (Waschmaschine, Toilette, Küchengeräte);
  • c) Trinkwassernutzung für Produktionszwecke in Gewerbebetrieben;

Insbesondere die Entnahme von Trinkwasser zur Bewässerung privater Gärten und Grünflächen, zur Auto-wäsche sowie zum Befüllen privater Schwimmbecken (Ausnahme Kinderplanschbecken bis 1m³) wird hiermit untersagt! Der Sofortvollzug gemäß § 80 Verwaltungsgerichtsordnung wird angeordnet. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Verstöße gegen diese Anordnung gemäß § 29 Absatz 1 Punkt s) der Wasserversorgungssatzung eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Zur ausführlichen Allgemeinverfügung >>

Weitere
Artikel

error: Der Inhalt ist geschützt !!