Update der Corona-Verordnung

Einzelhandel, Museen, körpernahe Dienstleistungen: Öffnung ab 8. März mit Auflagen

Siebte SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung beschlossen – Kontaktbeschränkungen werden gelockert

Ab Montag (8. März 2021) werden in Brandenburg die Kontaktbeschränkungen gelockert. Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist kontaktfreier Sport in Gruppen wieder möglich. Einzelhandel, Museen und alle körpernahen Dienstleistungen können unter Auflagen wieder öffnen. Darüber hinaus dürfen auch Baufachmärkte und Babyfachmärkte für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnen. Grundsätzlich wird aber der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 28. März verlängert. Das Kabinett hat dazu heute auf Vorlage von Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher die Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Damit setzt Brandenburg die Rahmenvereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom vergangenen Mittwoch um. Die neue Verordnung tritt am Montag, 8. März 2021, in Kraft und gilt bis zum 28. März 2021.

Kontaktbeschränkungen

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie private Feiern, Treffen und sonstige Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis sind ab dem 8. März 2021 mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts erlaubt, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Auch die weiterlesen >>

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

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