Als Hauptorgan der Gemeinde legt die Gemeindevertretung die Grundsätze für deren Verwaltung und Entwicklung fest. Sie entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, setzt Prioritäten und arbeitet mit den ortsansässigen Vereinen, Gruppierungen, Investoren und Gewerbetreibenden zusammen. Dabei steht der Wille der Bürgerinnen und Bürger an vorderster Stelle.
Die Gemeindevertretung wird von den wahlberechtigten Einwohnern alle fünf Jahre nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unmittelbar gewählt. Bei den Kommunalwahlen im Juni 2024 wurde in Borkwalde mit 67,6% Wahlbeteiligung eine neue Gemeindevertretung gewählt, die aus dem Bürgermeister und 12 ehrenamtlichen Gemeindevertreterinnen und Vertretern besteht.
19.02; 02.04.; 18.06.; 17.09.; 26.11.
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22.01.; 19.03.; 21.05.; 04.06.; 16.07.; 05.11.
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29.01.; 26.03.; 11.06.; 23.07.; 12.11.
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Ausschuss Kita Regenbogen: wird noch bekannt gegeben
Ausschuss Kita Eichhörnchen: wird noch bekannt gegeben
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Ehrenamtlicher Bürgermeister von Borkwalde
Egbert Eska wurde bei der letzten Kommunalwahl im Mai 2019 zum neuen Bürgermeister von Borkwalde gewählt.
Egbert Eska
Andreas Link
Janine Gerike
Maxi Grube
Stefanie Jahns
Udo Deichmann
Lars Hünich
Uta Meyer
Alice Anna Bielecki
Paul Niepalla
Philipp Konopka
Birgit Bendschneider
Renate Krüger
Zum Wohle unserer Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger, sollen die unterschiedlichen Gremien zusammenarbeiten. Die Gemeindevertretung hat als unterstützende Gremien aus ihrer Mitte den „Ausschuss für Wirtschaft, Bauen und Ortsentwicklung (WiBO)“ und den „Ausschuss für Finanzen, Soziales und Bildung (AFSB)“ zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung gebildet. Diese Ausschüsse können der Gemeindevertretung Empfehlungen geben.
Mitglieder im Amtsausschuss:
Die originalen Veröffentlichungen der Satzungen finden Sie auf der Webseite des Amtes Brück unter Politik :: Gemeinden :: Borkwalde :: Satzungen. >>Link Satzungen
Die Aufgabe Straßen, Wege und Plätze zu beleuchten, ergibt sich grundsätzlich aus der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden für die öffentlichen Angelegenheiten in ihrem Wirkungskreis, die nicht einem anderen Aufgabenträger ausdrücklich zugewiesen sind. Die Beleuchtung der dem Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze ist somit als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anzusehen. Sie dient der Verkehrssicherheit, der Erhöhung der persönlichen Sicherheit der Bürger und Belebung der Kommunikationsbereiche wie Fußgängerzonen und Einkaufsbereiche. Dabei kann die Kommune auch durch die Wahl der Energietechnik einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Beleuchtung in der Gemeinde Borkwalde entspricht ca. 30 % einer erforderlichen Beleuchtung. Eine fast lückenlose Straßenbeleuchtung befindet sich entlang der Haupttangenten in den Abschnitten mit der Funktion als Kreisstraße (Teile der Lehniner und der Ernst- Thälmann- Straße). Ausreichend beleuchtet ist die in den 90iger Jahren erbaute „Schwedenhaussiedlung“. Von den 48 Straßen sind 24 unbeleuchtet. Die verbleibenden 24 Straßen sind bis auf die bereits genannten Straßen unterbeleuchtet. Die Struktur der Leuchten weist mit 11 unterschiedlichen Leuchtenarten eine sehr hohe Vielfalt auf. So stammen 73 der 270 vorhandenen Leuchten noch aus DDRZeiten und jedes zusammenhängende Gebiet hat seinen eigenen Leuchtentyp. Seit dem 18. März 2009 ist die VERORDNUNG (EG) Nr. 245/2009 DER KOMMISSION zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates maßgebend. Es dürfen keine Quecksilber-Hochdrucklampen (HQL) mehr eingebaut werden. Darüber hinaus müssen auch bei nach 1990 aufgestellten Leuchten mit nicht mehr zulässigen Leuchtmitteln, diese ausgetauscht werden und alle Straßenleuchten aus DDR-Zeiten erneuert werden. . Ziel des vorliegenden Konzeptes ist, eine geordnete städtebauliche Entwicklung hinsichtlich der Straßenbeleuchtung in der Zukunft zu gewährleisten. So wird zum einen die genaue Erfassung der vorhandenen Straßenbeleuchtung durchgeführt und zum anderen ist eine Festlegung, welche Leuchtentypen in Zukunft bei Erneuerung der Beleuchtung auf welchen Straßen eingesetzt werden sollen, vorgesehen. Des Weiteren erfolgt im Rahmen des Konzeptes die Ermittlung des Umfanges der Erneuerung und daraus entstehender geschätzter Kosten.
Den vollständigen Text des Konzepts finden Sie unten angehängt, die dazugehörigen Anlagen finden Sie auf der Amtsseite unter https://ris-brueck.komfa.de/index.php?module=komfaris&action=to&id=AEE7F7A554C9E711828F901B0E87A42D dort unter 10. wenn Sie Bw-30-242/17 anklicklen.
Textquelle: www.amt-brueck.de
Die Gemeinde Borkwalde (vertreten durch das Amt Brück) hat sich für das ILB-Förderprogramm „Zusammenhalt in kleinen Gemeinden“ mit der Projektidee „Generationenwald“ Anfang 2023 beworben. Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Förderprogramms Zusammenhalt wurde abgelehnt (Ablehnungsbescheid vom 19.10.2023).
Ein zeitweiliger Ausschuss „Generationenwald“ wurde 2023 unter Vorsitz von Renate Krüger gebildet. Dieser Ausschuss entwickelte das Konzept Generationenwald weiter und gestaltete im Rahmen einer Bürgerbeteiligung dazu einen Workshop > siehe Link. Die Ergebnisse des Workshops werden der Gemeindevertretung übergeben um über die weitere Vorgehensweise zu beraten.
Die urspl Projektskizze für den Generationenwald ist > hier einsehbar
Workshop Generationenwald im April 2024 > siehe Link