Einschränkung
der Nutzung des Grundwassers

Der Landrat des Landkreises Potsdam- Mittelmark erlässt als untere Wasserbehörde folgende Allgemeinverfügung:

„Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen privater Haushalte mittels Brunnen wird wie folgt beschränkt: Die Bewässerung wird in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr untersagt. Die Allgemeinverfügung gilt für das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt vorerst bis zum 30.09.2022.“

Zum vollständigen Wortlaut der Allgemeinverfügung >>

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