Amt Brück informiert:

Einen Baum oder Strauch zu pflanzen ist grundsätzlich eine gute Sache – das wird niemand bestreiten. Allerdings bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, diese nicht auf Stadt- oder Gemeindegrund zu pflanzen. Zum einen, weil unter Grünstreifen oder ähnlichen Flächen oft Versorgungsleitungen laufen, die durch das Wurzelwerk –besonders, wenn die Pflanze nach ein paar Jahren groß wird- beschädigt werden können. Zum anderen besteht Verkehrssicherungspflicht: einmal die Baumpflege an sich (tote Äste entfernen), andermal die Sicherstellung freier Sichtachsen für den Verkehr. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, die Kommune käme also unfreiwillig für weiteren Baum- und Strauchbestand in die Verantwortung.

Die Verkehrssicherungspflicht gilt übrigens auch für Pflanzen, die von Ihrem Grundstück in den öffentlichen Raum ragen. Bitte sorgen Sie dafür, dass auch hier Sichtachsen nicht versperrt werden. Besonders an Straßenkreuzungen und Einmündungen, aber auch an jeder Grundstückszufahrt ist freie Sicht auf den gesamten Verkehr unabdingbar.

16.09.2022

Kai Fröhlich
Öffentlichkeitsarbeit/Tourismus

Amt Brück
-Der Amtsdirektor-
Ernst-Thälmann-Straße 59
14822 Brück

Telefon: 033844/62 -158
Telefax: 033844/62 -119
Mobil: 0175/8832378

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