Blumenkübel, Betonelemente, Findlinge am Straßenrand

Sehr geehrte Anwohner*innen,

das Ordnungsamt des Amtes Brück möchte Sie aus gegebenem Anlass informieren, dass das Einbringen von Blumenkübeln, Pflanzen, Betonelementen, Bänken, Steinen uvm. im öffentlichen Straßenraum nicht zulässig ist.

Es wird immer wieder festgestellt, dass „Grünstreifen“ neben der Fahrbahn oder dem Gehweg, die nicht zum Privatgrundstück gehören und dem öffentlichen Verkehrsraum zuzuordnen sind, durch solche dekoriert oder blockiert werden. Besonders gefährlich sind Felsbrocken und Findlinge entlang der Straßen und Gehwege sowie in Kurven, da sie eine mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellen und zu schweren Schäden an Sachen oder Personen führen können. Zudem erschweren diese in besonders engen Straßen den Einsatz von Feuerwehr und Rettungskräften. Bei Nässe oder Winterglätte wäre der Anprall sogar lebensgefährlich. (§ 315b StGB; § 32StVO)

Die vielerorts auch als Tempobremse eingesetzten Blumenkübel, Betonelemente und Steine verhindern, dass ein Fahrer im Notfall ausweichen kann, zum Beispiel wenn ein Kind auf die Straße springt.

Als Straßenbaulastträger und Eigentümer der Flächen werden wir ab 4. Oktober 2023 die Beräumung der Flächen durchführen bzw. durchführen lassen, um die Verkehrssicherheit für alle Teilnehmer wieder herzustellen.

Ihr Ordnungsamt

Text und Bild: www.amt-brueck.de

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