Landrat wählen – Stichwahl am 20. Februar

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das endgültige Wahlergebnis zur Wahl des Landrates wurde am 8. Februar in der Sitzung des Kreiswahlausschusses festgestellt – PDF-Datei.

Jetzt muss in einer Stichwahl am 20. Februar 2022 zwischen Marko Köhler (SPD) und Christian Große (CDU) entschieden werden, wer der künftige Landrat von Potsdam-Mittelmark sein wird!

Was ist zu beachten: 
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden nicht noch einmal versandt, denn die Wahlbenachrichtigung zur Hauptwahl beinhaltete bereits die Mitteilung zur Stichwahl.

Briefwahl
Wenn Sie zur Wahl am 6. Februar bereits die Briefwahl beantragt und auch gleich für die Stichwahl mit angekreuzt haben, erhalten Sie die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl von Ihrer Kommune automatisch. Sollten Sie sich in diesem Punkt nicht sicher sein, dann fragen Sie in Ihrer Kommune nach.
Selbstverständlich können Sie auch für die Stichwahl Briefunterlagen anfordern, auch wenn Sie zur Hauptwahl im Wahllokal gewählt haben. Auch in diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Kommune!

Wahl im Wahllokal
Sollte die Wahlbenachrichtigung der Hauptwahl aus welchem Grund auch immer nicht mehr in Ihrem Besitz sein, können Sie trotzdem wählen gehen. Dazu suchen Sie am 20. Februar 2022 Ihr zuständiges Wahllokal auf und weisen sich mit Ihrem Personalausweis bzw. Reisepass aus, das ist ausreichend.

Wählen mit Wahlschein
Mit den Briefwahlunterlagen erhalten Sie einen Wahlschein, welcher unterschrieben den Briefwahlunterlagen beigefügt werden muss.

Sollten Sie sich doch für eine Direktwahl im Wahllokal entscheiden, dann können Sie mit Ihrem Wahlschein in jedem beliebigen Wahllokal im Landkreis Potsdam-Mittelmark wählen gehen.

Im Wahllokal legen Sie den unterschriebenen Wahlschein und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass vor, dann erhalten Sie einen Stimmzettel und können wählen.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Stimmabgabe, denn nur mit einer bestimmten Anzahl an Stimmen ist das Quorum für eine gültige Wahl erreicht! Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, die jedoch mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten umfassen muss.
Das heißt in Zahlen ausgedrückt, einer der beiden Kandidaten muss mindestens 27404 Stimmen auf sich vereinen, wenn die Anzahl der Wahlberechtigten auch zur Stichwahl bei 182 692 liegt. Die genaue Anzahl der Stimmen kann erst benannt werden, wenn bekannt ist, wie viele Wahlberechtigte an der Wahl teilgenommen haben.

Wird dieses Quorum nicht erreicht, dann wird der Landrat nach einer erneuten Ausschreibung durch die Abgeordneten im Kreistag gewählt.

Unter dem folgenden Link finden Sie die endgültigen Wahlergebnisse zur Wahl des Landrates des Landkreises Potsdam-Mittelmark: https://landratswahl-2022.potsdam-mittelmark.de/

Textquelle: https://www.potsdam-mittelmark.de

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