Verbot des Verbrennens von Gartenabfällen

Das Ordnungsamt/Amt Brück informiert:

Aus gegebenen Anlass möchten wir nochmals auf das Verbot des Verbrennens von Gartenabfällen hinweisen.

Nach den Stürmen der letzten Tage und Wochen erreichen das Ordnungsamt wieder zahlreiche Beschwerden wegen Rauchbelästigungen durch Gartenfeuer. Offensichtlich werden dabei die von den Bäumen gewehten Äste und Nadeln in den Gärten verbrannt. Dies sorgt bei vielen Bewohnern für Unmut, da wegen des Rauchgeruchs die Fenster geschlossen gehalten werden müssen oder die zum Trocknen herausgehangene Wäsche nochmals gewaschen werden muss.

Dabei ist das Verbrennen von Gartenabfällen aus privaten Hausgärten bereits seit vielen Jahren generell verboten!

Nach wie vor gibt es jedoch Mitbürger, die alles was sie in Ihrem Garten abschneiden oder zusammenharken zu einem Feuer aufschichten und verbrennen. Dies ist weder zeitgerecht, noch zulässig. Für Verstöße gegen das Verbot des Verbrennens von Gartenabfällen sieht das Gesetz daher ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor.

Gute Alternativen sind die Kompostierung von Grünschnitt und Laub auf dem eigenen Grundstück, das Schreddern von Geäst oder die Abgabe bei einer Kompostieranlage.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK).

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zum Verbrennen im Freien haben, so können Sie sich unter: ordnung@amt-brueck.de oder der Telefonnummer 033844 62 337/336 an die zuständigen Mitarbeiter wenden.

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